Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Im Falle persönlicher Änderungen, wie z.B.:
- Anschriftenänderung
- Änderung des Familienstandes
- Nachlassangelegenheiten
- Änderung der Bankverbindung
müssen diese im Bezug auf die Ämter (Standesamt, Finanzverwaltung, Bauverwaltung) gesondert übermittelt werden. Eine generelle/pauschale Übermittlung an die Verwaltung ist nicht zulässig.
Persönliche Daten sind nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) besonders zu schützen. Ein hausinterner Austausch als Information ist nach DSGVO verboten.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch an die Mitarbeiter innerhalb der Verwaltung.