FAQ
Einwohnermeldeamt
Wie und wo beantrage ich einen Reisepass/Personalausweis?
Ein Reisepass oder Personalausweis wird im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Am Ettersberg beantragt. Hierfür brauchen Sie zunächst einen Termin. Diesen können Sie online vereinbaren. LINK: https://www.terminland.de/am-ettersberg.de/
In dringenden Fällen ist telefonische Terminvereinbarung unter 036452/78526 möglich.
Für die Beantragung ist ein persönliches Erscheinen des Dokumenteninhabers zwingend erforderlich.
Zum Termin selbst brauchen Sie dann
- den vorherigen Reisepass, alten Kinderreisepass oder Personalausweis
- ein biometrisches aktuelles Foto
- die aktuelle Geburtsurkunde und bei Namensänderung nach Eheschließung die Eheurkunde
- bei Kindern zur Beantragung des Personalausweises bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter bzw. eine Negativbescheinigung bei alleinigem Sorgerecht
- bei Kindern zur Beantragung des Reisepasses bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter bzw. eine Negativbescheinigung bei alleinigem Sorgerecht
- zur Beantragung von Reisepässen vor dem 18. Lebensjahr und Personalausweisen vor dem 16. Lebensjahr muss mindestens ein Sorgeberechtigter persönlich anwesend sein
Kann ich das benötigte Lichtbild im Amt machen?
Ja, die Gemeinde verfügt über einen Fotoautomaten. Hier ist es möglich während der Dienstzeiten für 8 € ein Foto aufzunehmen. Sie erhalten fünf Fotos sowie ein digitales Foto, welches an das Einwohnermeldeamt übermittelt wird. Aufnahmen für Säuglinge und Kleinstkinder sind nicht möglich. Wir empfehlen für die Nutzung des Fotoautomaten Kartenzahlung oder Münzgeld.
Ich brauche den Reisepass sofort. Was kann ich tun?
Es besteht die Möglichkeit einen Express-Reisepass zu beantragen. Die Beantragung erfolgt wie bei einem normalen Reisepass. Der Druck selbst dauert 72h. Somit ist nach der Lieferzeit der Reisepass nach circa fünf Arbeitstagen abholbereit. Es entsteht ein Zuschlag in Höhe von 32 €.
Wie erfahre ich, dass ich meinen Reisepass/ Personalausweis abholen kann?
Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt und ausgehändigt.
Für den Personalausweis erhalten Sie einen PIN-Brief zugesendet, danach ist das Dokument abholbereit. Bearbeitungszeit beträgt 2-3 Wochen.
Der Reisepass ist meist nach 4 bis 5 Wochen abholbereit.
Ein separates Schreiben für die Abholung gibt es nicht.
Möchten Sie Wartezeiten vermeiden, vereinbaren Sie einen Termin zur Abholung.
Kann ich meine Dokumente durch jemand anderen abholen lassen?
Eine Abholung von Dokumenten für Personen ab 18 Jahre kann nur mit Vollmacht erfolgen.
Abholvollmachten und Zustimmungserklärungen für Sorgeberechtigte finden Sie unter Formulare. LINK: https://www.am-ettersberg.de/buergerservice/formulare-onlinedienste/
Ab welchem Alter kann ich einen Personalausweis beantragen?
Eine Ausweispflicht besteht erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Möchten Sie mit Ihren Kindern ins Ausland reisen, benötigen Sie in jedem Fall einen Personalausweis oder Reisepass.
Wie hoch sind die Gebühren für die Ausstellung der Dokumente?
Personalausweis
Antragstellende Person ab 24 Jahre | 37,00 € (10 Jahre gültig) |
Antragstellende Person unter 24 Jahre | 22,80 € (6 Jahre gültig) |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 € (max. 3 Monate gültig) |
Reisepass
Antragstellende Person ab 24 Jahre | 70,00 € (10 Jahre gültig) |
Antragstellende Person unter 24 Jahre | 37,50 € (6 Jahre gültig) |
Expresszuschlag | 32,00 € |
Vorläufiger Reisepass (nur in begründeten Ausnahmefällen) | 26,00 € (bis 1 Jahr gültig) |
Kann ich Personalausweis und Reisepass auch ohne Fingerabdrücke beantragen?
Nein, die Beantragung ist grundsätzlich nicht ohne Abgabe der Fingerabdrücke möglich. Der Fingerabdruck ist nur in Ausnahmefällen aus medizinischen Gründen abwählbar. Bei Kindern unter 6 Jahren erfolgt keine Aufnahme.
Was passiert mit den abgegebenen Fingerabdrücken?
Die abgegebenen Fingerabdrücke werden ausschließlich im Chip des Personalausweises bzw. des Reisepasses gespeichert und machen diesen fälschungssicher.
Wo beantrage ich einen Untersuchungsberechtigungsschein?
Den Untersuchungsberechtigungsschein beantragen Sie im Einwohnermeldeamt der Gemeinde. Die Ausstellung ist maximal bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Vereinbaren Sie hierfür online einen Termin. Bringen Sie zum Termin bitte ein Ausweisdokument mit. LINK: https://www.terminland.de/am-ettersberg.de/
Wo melde ich mich zur Fischereiprüfung an?
Die Anmeldung zur Fischerprüfung erfolgt beim Landratsamt Weimarer Land.
Welche Gebühren fallen für die unterschiedlichen Fischereischeine an?
Ab dem 8. Lebensjahr bis zum 14. Lebensjahr
Jugendfischereischein | 12,00 € |
Ab dem 14. Lebensjahr (mit abgelegter Fischereiprüfung)
Jahresfischereischein | 18,00 € |
Fünfjahresfischereischein | 45,00 € |
Zehnjahresfischereischein | 70,00 € |
Fischereischein auf Lebenszeit | 245,00 € |
Wo beantrage ich einen Fischereischein?
Der Fischereischein wird beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde beantragt. Vereinbaren Sie hierfür online einen Termin. LINK: https://www.terminland.de/am-ettersberg.de/
Erstbeantragung
Für die Erstbeantragung ist die Vorlage des Prüfungszeugnisses und ein Passbild nötig.
Verlängerung
Für die Verlängerung bringen Sie bitte ihren Fischereischein mit.
Wo beantrage ich eine neue Hausnummer?
Der Antrag auf Vergabe einer Hausnummer wird beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde gestellt. Den Antrag finden Sie auf unserer Homepage. LINK: https://www.am-ettersberg.de/wp-content/uploads/2020/11/ewo.Antrag_auf_VERGABE_einer_HAUSNUMMER.pdf
Wo und wie beantrage ich ein Führungszeugnis?
Ein Führungszeugnis können Sie per Online-Ausweisfunktion bequem von zuhause aus unter www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragen. Alternativ hierzu können Sie auch persönlich unter Vorlage des Ausweisdokumentes im Einwohnermeldeamt vorsprechen. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin. LINK: https://www.terminland.de/am-ettersberg.de/
Wie melde ich mich innerhalb der Gemeinde um bzw. wie melde ich mich neu in der Gemeinde an?
Für eine An-/Ummeldung machen Sie einfach einen Termin und bringen zu diesem Ihren Personalausweis und Reisepass und die Wohnungsgeberbescheinigung mit. LINK: https://www.terminland.de/am-ettersberg.de/
Was muss ich bei einem Wegzug ins Ausland beachten?
Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie sich maximal sieben Tage vor der Abreise in der Gemeinde abmelden. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin. LINK: https://www.terminland.de/am-ettersberg.de/
Wo beantrage ich einen Führerschein?
Für die Beantragung eines Führerscheins melden Sie sich bitte beim Landratsamt Weimarer Land.
Wo melde ich mein Auto an/ um?
Für die Anmeldung bzw. Ummeldung eines Autos melden Sie sich bitte beim Landratsamt Weimarer Land.
Wo reiche ich meinen Widerspruch gegen die Datenübermittlung nach Bundesmeldegesetz ein?
Der Widerspruch kann durch persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt oder durch Abgabe des Formulars zum Widerspruch eingereicht werden. LINK: https://www.am-ettersberg.de/wp-content/uploads/2020/11/ewo.Widerspruch_datenuebermittlung_nach_BMG.pdf
Was muss ich über die amtliche Beglaubigung von Dokumenten und Zeugnissen wissen?
Beglaubigt werden im Einwohnermeldeamt Kopien von Dokumenten und Zeugnissen, wenn dafür keine öffentliche Beglaubigung vorgesehen ist. Es muss immer das Original vorgelegt werden.
Alle Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden) dürfen nicht beglaubigt werden. Sie müssen beim zuständigen Standesamt beantragt werden.
Die Beglaubigung von Unterschriften erfolgt nur, wenn keine öffentliche Beglaubigung notwendig ist. Die Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn diese in Gegenwart des Mitarbeiters geleistet wird. Eine Anerkennung bereits zu Hause erfolgter Unterschriften ist nicht möglich.
Welche Gebühr wird für die Beglaubigung fällig?
Beglaubigung von Unterschriften 9,00 €
Beglaubigung von Abschriften; Ablichtungen usw. 9,00 € pro Beglaubigung
Für die Anfertigung von Kopien fällt eine zusätzliche Gebühr von 0,50 €/ Kopie und 1,00 € / Farbkopie an. Die Gebühren gelten bis zu einem Format von A3.
Wie kann ich die Gebühren bezahlen?
Alle Gebühren für Dokumente und Leistungen sind bei der Beantragung fällig und zahlbar mit Geldkarte oder im Ausnahmefall bar.
Standesamt
Bei wem melde ich mich bezüglich einer standesamtlichen Trauung?
Für die standesamtlichen Trauungen ist das Standesamt der Gemeinde zuständig. Ansprechpartner sind hier Frau Schmidt (Telefon: 036452 785 17) und Frau Michel (Telefon: 036452 785 27). Vereinbaren Sie hierfür bitte telefonisch einen Termin.
Zur Anmeldung für eine Eheschließung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
- die Personalausweise
- gegebenenfalls Scheidungsurteile aus früheren Ehen
- bei gemeinsamen Kindern benötigen wir die Geburtsurkunde, Sorgeerklärung und Vaterschaftsanerkennung. Bürger der Gemeinde Grammetal benötigen zudem eine erweiterte Meldebescheinigung.
Wo beantrage ich eine Sterbeurkunde?
Für die Ausstellung von Sterbeurkunden ist das Standesamt zuständig, in welchem der Sterbefall eingetreten ist.
Wie beantrage ich Personenstandsurkunden?
Personenstandsurkunden können Sie unter anderem online beantragen.
Geburtsurkunde:
https://thavelp.thueringen.de/thavelp/go/a/1235?c=bc
Lebenspartnerschaftsurkunde:
https://thavelp.thueringen.de/thavelp/go/a/1237?c=bc
Sterbeurkunde:
https://thavelp.thueringen.de/thavelp/go/a/1238?c=bc
Außerdem ist die Beantragung auch unter persönlicher Vorsprache im Standesamt der Gemeinde möglich. Vereinbaren Sie hierfür bitte telefonisch einen Termin.
Wie beantrage ich einen Kirchenaustritt?
Für einen Kirchenaustritt müssen Sie persönlich in der Behörde vorsprechen. Vereinbaren Sie hierfür bitte telefonisch einen Temin und bringen Sie zu diesem Personalausweis und Geburts- oder Eheurkunde mit.
Wer ist für Friedhofsangelegenheiten zuständig?
Für Friedhofsangelegenheiten ist das Standesamt der Gemeinde zuständig. Ansprechpartner sind hier Frau Schmidt (Telefon: 036452 785 17) und Frau Michel (Telefon: 036452 785 27).
Vereinbaren Sie hierfür bitte telefonisch einen Termin.
Ordnung und Sicherheit
Bei wem kann ich auffällige Beobachtungen melden?
Wer ist für Baumfällgenehmigungen zuständig?
Für die Genehmigung von Baumfällarbeiten ist das Ordnungsamt zuständig. Nutzen Sie zur Beantragung bitte das Formular von unserer Homepage.
Wo beantrage ich das Aufstellen von Werbung bzw. Plakaten?
Für die Genehmigung von Plakatierung ist das Ordnungsamt zuständig. Nutzen Sie zur Beantragung bitte das Formular von unserer Homepage.
LINK: https://www.am-ettersberg.de/wp-content/uploads/2020/11/ordn.Antrag_auf_Plakatierung.pdf
Ich habe Munition gefunden. An wen wende ich mich?
Wenden Sie sich hierbei bitte direkt an das Ordnungsamt, Ansprechpartner sind hier Herr Schorcht (Telefon: 063452 785 13) und Frau Langa-Exel (Telefon: 036452 785 32), oder an die Polizei.
In meiner Nachbarschaft parkt ein Auto durchgehend entgegen der StVO. Ist das Ordnungsamt zuständig?
Richten Sie sich hierfür gerne postalisch an die Gemeinde. Alternativ hierzu ist das Ordnungsamt per E-Mail unter ordnungsamt@am-ettersberg.de erreichbar. Ansprechpartner sind hier Herr Schorcht (Telefon: 063452 785 13) und
Frau Langa-Exel (Telefon: 036452 785 32).
Ist das Ordnungsamt zuständig für Ruhestörungen?
Störungen der Abendruhe nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Am Ettersberg melden Sie bitte schriftlich mit Benennung eines zweiten Zeugen an das Ordnungsamt.
Störungen der Nachtruhe melden Sie bitte an das Ordnungsamt des Landratsamtes Weimarer Land unter post.ordnungsamt@weimarerland.de .
Wem melde ich Schäden?
Schadensmeldungen in der Gemeinde sind generell per E-Mail an schaden@am-ettersberg.de zu übermitteln.
An wen wende ich mich, wenn ein Verkehrszeichen nicht mehr zu erkennen ist?
Richten Sie sich hierfür gerne postalisch an die Gemeinde. Alternativ hierzu ist das Ordnungsamt per E-Mail unter ordnungsamt@am-ettersberg.de erreichbar. Ansprechpartner sind hier Herr Schorcht (Telefon: 063452 785 13) und
Frau Langa-Exel (Telefon: 036452 785 32).
Wer ist für Sondernutzungen zuständig?
Für Sondernutzungen ist das Ordnungsamt zuständig. Nutzen Sie zur Beantragung bitte das Formular von unserer Homepage.
Wo melde ich meinen Hund für die Hundesteuer an?
Das Halten eines über 4 Monate alten Hundes verpflichtet sie, diesen bei der Gemeinde anzumelden. Nutzen Sie hierfür bitte das Formular von unserer Homepage.
LINK: https://www.am-ettersberg.de/wp-content/uploads/2023/09/HundAnmeldung_Formular_beschreibbar.pdf
Muss ich eine Veranstaltung anmelden?
Veranstaltungen sind mit dem Formular, welches auf der Homepage zu finden ist anzuzeigen.
Hauptverwaltung
Wie erreiche ich den Bürgermeister?
Den Bürgermeister können Sie per Mail unter buergermeister@am-ettersberg.de erreichen.
Einen Termin vereinbaren Sie bitte über das Büro des Bürgermeisters bei Frau Klemin (Telefon: 036452 785 30, E-Mail: n.klemin@am-ettersberg.de).
Gibt es eine Bürgersprechstunde mit dem Bürgermeister?
Eine routinemäßige Sprechstunde ist derzeit nicht eingerichtet. Allerdings ist jederzeit eine Terminvereinbarung möglich.
Gibt es eine allgemeine E-Mailadresse der Gemeinde?
Wie kann ich einen Beitrag zum Amtsblatt einreichen?
Beiträge sind per E-Mail an amtsblatt@am-ettersberg.de zu übersenden. Weitere Informationen zu den Grundsatzfestlegungen zum Amtsblatt finden Sie auf unserer Homepage. Beachten Sie bitte den Redaktionsschluss des jeweiligen Amtsblattes.
LINK: https://www.am-ettersberg.de/buergerservice/amtsblaetter/
Wer ist für die Wahlen zuständig? An wen kann ich mich wenden?
Die Zuständigkeit für Wahlen liegt beim Büro des Bürgermeisters, bei Frau Klemin (Telefon: 036452 785 30, E-Mail: n.klemin@am-ettersberg.de).
Kann ich mich als freiwilliger Wahlhelfer melden?
Ja, melden Sie sich hierfür am besten bei Frau Klemin (Telefon: 036452 785 30, E-Mail: n.klemin@am-ettersberg.de).
An wen kann ich mich wenden, wenn ich an einem Praktikum interessiert bin?
Bewerbungen für ein Praktikum übersenden Sie bitte an das Personalamt.
Dieses erreichen Sie unter anderem per E-Mail unter personalamt@am-ettersberg.de oder telefonisch unter 036452 785 19.
Bietet die Landgemeinde Stellen für den Bundesfreiwilligendiensts an?
Ja. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.bundesfreiwilligendienst.de.
Bei Fragen wenden Sie sich an den „Bildung Beratung Beschäftigung e.V.“.
Ansprechpartner ist hier Herr Roger Minkmar (Telefon: 03644 560666) oder wenden Sie sich an das Personalamt der Gemeinde Am Ettersberg (Telefon: 036452 785 19, E-Mail: personalamt@am-ettersberg.de).
Wann finden die Sitzungen des Stadt-/Gemeinde-/Ortschafsträte statt?
Die aktuellen Termine der öffentlichen Sitzungen finden Sie in den Schaukästen der Ortschaften.
Wo finde ich die Termine der Müllabfuhr?
Den Entsorgungskalender sowie alle weiteren Informationen zur Entsorgung finde Sie unter: https://weimarerland.de/de/kreiswerkeneu.html
Im unteren Bereich sind alle Dokumente zum Download aufgeführt.
Wie kann ich die Abholung von Sperrmüll beantragen?
Entsorger für Sperrmüll, Elektro- und Elektronikschrott, Haushalts- und Kühlgeräte für unserer Region ist die Entsorgungsgesellschaft Weimarer Land mbH. Ein Onlineformular zur Beantragung finden Sie unter https://www.media-3w.de/.
Sperrmüllkarten zur analogen Anmeldung von Sperrmüll liegen im Eingangsbereich der Gemeinde aus.
Wo finde ich Stellenausschreibungen?
Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie auf der Homepage unter:
https://www.am-ettersberg.de/verwaltung/stellenausschreibungen/
Wie kann ich zum Schöffen werden?
Man unterscheidet zwischen Jugend- und Erwachsenenschöffe.
Um Schöffe zu werden übersenden Sie zunächst eine Interessenbekundung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Schöffe. Das Formular hierfür finden Sie auf unserer Homepage zugeordnet zu den Dokumenten der Hauptverwaltung.
https://www.am-ettersberg.de/buergerservice/formulare-onlinedienste/
Wann sind die Sprechzeiten des Amtes?
Wo melde ich Schäden?
Sollten Ihnen Schäden in der Gemeinde auffallen, melden Sie diese gerne per E-Mail an
schaden@am-ettersberg.de. Auf unserer Homepage steht außerdem ein Online-Meldebogen zur Verfügung.
Wo melde ich eine Barriere auf der Homepage?
Sollten Sie bei der Nutzung dieser Homepage Einschränkungen erfahren, können Sie diese unter folgendem Link melden.
https://www.am-ettersberg.de/barriere-melden/
Finanzverwaltung
Warum muss ich die gesamte Grundsteuer bezahlen, wenn ich mein Grundstück innerhalb des Jahres verkauft habe?
Nach § 10 Grundsteuergesetz, ist Schuldner der Grundsteuer derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet ist.
Maßgebend bei der Grundsteuer ist immer der Eigentümer am 01.01. des Veranlagungsjahres.
Gemäß § 22 Abs. 2 BewG wird bei einem Eigentumswechsel eine neue Festlegung durch das Finanzamt getroffen und ein Grundsteuermessbetrag gemäß § 17 Abs. 1 GrStG auf den 01.01. des auf den Eigentümerwechsel folgenden Jahres neu vergeben.
Ist der neue Messbetrag meine neue Grundsteuer?
Nein. Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus dem Grundsteuerwert, der für jede Immobilie individuell durch die Grundsteuererklärung ermittelt wird und der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl.
Der Grundsteuermessbetrag, welcher aus dem Schreiben des Finanzamtes hervorgeht, wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert und ergibt ihre jährliche zu zahlende Grundsteuer.
Wo melde ich ein neues Gewerbe an?
Bei Gründung eines Gewerbes mit Sitz in der Gemeinde ist dieses beim Landratsamt Apolda anzumelden. Dieses übersendet dann eine Kopie der Gewerbeanmeldung an die Gemeinde.
https://weimarerland.de/de/gewerbeanmeldung-ummeldung-abmeldung/formulare_gewerbebehoerde.html
Gibt es bei der Gemeinde noch Hundesteuermarken?
Nein, die Gemeinde gibt keine Hundesteuermarken aus.
Kindertagesstätten
Was sollte ich über die Kindertageseinrichtungen wissen?
Unsere Kindertageseinrichtungen bieten familienbegleitend ab dem 1. Geburtstag der Kinder entsprechende
- Betreuung,
- Erziehung und
- Bildung an.
Die Einrichtungen haben neben der Betreuungsaufgabe auch einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Darüber hinaus unterstützen und ergänzen sie die familiäre Erziehung, um für die Kinder die besten Entwicklungs- und Bildungschancen zu sichern.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Gemeinde Am Ettersberg?
Ja, seit dem 1. August 2013 gibt es für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Hierbei besteht allerdings kein Anrecht auf einen Platz in einer Wunscheinrichtung, sondern lediglich das Recht auf einen Kindergartenplatz innerhalb der Gemeinde Am Ettersberg.
An wen melde ich mich bei Fragen zu den Kindertageseinrichtungen?
Zuständig für Kindertageseinrichtungen ist Frau Spath. Diese erreichen Sie telefonisch unter 036452 785 23 oder per E-Mail unter finanzen@am-ettersberg.de.
Oder wenden Sie sich direkt an die Kindergartenleiterinnen der jeweiligen Einrichtungen.
Wie viele Einrichtungen gibt es in der Gemeinde Am Ettersberg?
In der Gemeinde gibt es neun Kindertageseinrichtungen.
Zusätzlich zu diesen befindet sich eine Kindertageseinrichtung in der Stadt Neumark.
Wo/Wie finde ich einen Kindergarten/einen Betreuungsplatz?
Eine Liste der Kindetageseinrichtungen finden Sie auf unserer Homepage. Außerdem können Sie sich diesbezüglich gern an Frau Spath wenden. Diese erreichen Sie telefonisch unter 036452 785 23 oder per E-Mail unter finanzen@am-ettersberg.de
Welche Betreuungsangebote gibt es?
Die Kindertageseinrichtungen bieten grundsätzlich eine Ganztages- (bis zehn Stunden) und eine Halbtagesbetreuung (bis fünf Stunden) an.
Wie melde ich mein Kind im Kindergarten an?
Zunächst stellen Sie nach der Geburt Ihres Kindes, jedoch spätestens 9 Monate vor Beginn der gewünschten Betreuung einen Aufnahmeantrag bei der Gemeinde. Anschließend erhalten Sie eine Zwischeninformation mit einem Verweis auf den weiteren Verfahrensablauf.
Woher bekomme ich das Anmeldungsformular für den Kindergarten?
Die Anmeldeformulare sind auf unserer Homepage sowohl für die Kindergärten der Landgemeinde als auch für den Kindergarten in Neumark eingestellt.
Sie können sich die Anträge außerdem in Papierform in der Gemeinde abholen.
Wie hoch sind die Elternbeiträge?
Die Elternbeiträge sind in § 8 der Gebührensatzung zur Nutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Am Ettersberg festgelegt.
Wann habe ich Anspruch auf Übernahme der Kiga-Gebühren?
Für die Kostenübernahme der Kiga-Gebühren ist das Landratsamt zuständig. Den zugehörigen Antrag finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Weimarer Land.
Wer vermittelt die Betreuungsplätze in den Einrichtungen?
Zur Vermittlung der Betreuungsplätze tagt viermal im Jahr die Kiga-Auswahlkommission.
Die Auswahlkommission setzt sich aus:
- Bürgermeister der Gemeinde Am Ettersberg
- Leiterin der Finanzverwaltung und Kindertagesstätten der Gemeinde Am Ettersberg
- Kiga-Sachbearbeiterin der Gemeinde Am Ettersberg
- Kiga-Leiterinnen aller Einrichtungen der Gemeinde Am Ettersberg und der Stadt Neumark
zusammen.
Sie erhält mit der Einladung zur Sitzung die Liste der im Zeitraum zu vergebenden Kiga-Plätzen, sortiert nach Aufnahmedatum und Wunscheinrichtung. Die Vermittlung der Plätze erfolgt während der Sitzung. Sollte kein Platz in der Wunscheinrichtung verfügbar sein, wird ein alternativer Betreuungsplatz angeboten.
Was ist ein Betreuungsvertrag?
Der Betreuungsvertrag dient den Eltern und dem Fachpersonal in der Einrichtung als Basis der Zusammenarbeit. Der Betreuungsvertrag bildet die rechtliche Grundlage über die Betreuungszeit, Öffnungszeit, Laufzeit, Kosten etc.
Mit wem wird der Betreuungsvertrag geschlossen?
Der Betreuungsvertrag wird zwischen den Eltern (Personensorgeberechtigten) und dem Träger der jeweiligen Einrichtung geschlossen.
Mit welchen Trägern arbeitet die Gemeinde Am Ettersberg zusammen?
- Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein gGmbH, Brudergasse 11, 07318 Saalfeld
- Trägerwerk Soziale Dienste Thüringen gGmbH, Österholzstraße 11, 99428 Grammetal OT Nohra
Mit wem schließt man die Verpflegungsverträge?
Für die Verpflegung der Kinder werden privatrechtliche Verträge zwischen den Eltern und dem jeweiligen Caterer der Einrichtung geschlossen.
Wo finde ich die Konzeption der Einrichtungen?
Die Konzeption der Einrichtung können in der jeweiligen Einrichtung abgefragt werden. Außerdem können Sie diese auch in der Landgemeinde erfragen. Zuständig hierfür ist Frau Spath. Diese erreichen Sie telefonisch unter 036452 785 23 oder per E-Mail unter finanzen@am-ettersberg.de.
Mein Kind braucht eine besondere Förderung. Ist der Kindergarten eine integrative Einrichtung?
Grundsätzlich sind unsere Einrichtungen integrativ. Der jeweilige Förderbedarf ist dennoch im Einzelfall in Zusammenarbeit mit der Fachberatung des Landratsamt Weimarer Land, Jugend- und Sportamt zu prüfen, um die Vorhaltung des benötigten Personals sicherstellen zu können.
Wie melde ich mein Kind vom Kiga ab?
Für die Abmeldung von einem Kindergartenplatz, ist das auf der Homepage zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden.
Zusätzlich hat die Abmeldung bzw. die Kündigung (wenn diese vorzeitig und nicht mit Schulbeginn erfolgt) beim zuständigen Träger zu erfolgen.
Mieten und Pachten
Gibt es kommunale Wohnungen im Gemeindegebiet?
Ja, die Gemeinde verfügt über kommunale Wohnungen in Großobringen, Berlstedt, Buttelstedt und über weitere einzeln verteilte Wohnungen im Gebiet der Gemeinde.
Die aktuell verfügbaren Wohnungen finden Sie auf unserer Homepage.
Mit welchen Hausverwaltungen arbeitet die Gemeinde zusammen?
Die Gemeinde arbeitet sowohl mit der Hausverwaltung Lange und Hofmeister als auch mit der Hausverwaltung Höhnl zusammen.
Kontaktdaten zu den Hausverwaltungen finden Sie unter:
https://www.am-ettersberg.de/leben-arbeiten/wohnen-mietangebote-2/
An wen wende ich mich, wenn ich Interesse an einer kommunalen Wohnung habe?
Gebiet | Zuständigkeit |
---|---|
Wohnungen in Großobringen und Berlstedt | Hausverwaltung Lange und Hofmeister |
Wohnungen in Buttelstedt | Hausverwaltung Höhnl |
Einzeln verteilte Wohnungen im Gemeindegebiet | Gemeinde Am Ettersberg (Herr Lange) |
Bei Rückfragen melden Sie sich bitte bei Herrn Lange (Telefon: 036452 785 37,
E-Mail: k.lange@am-ettersberg.de).
Kontaktdaten zu den Hausverwaltung finden Sie unter:
https://www.am-ettersberg.de/leben-arbeiten/wohnen-mietangebote-2/
Welche Unterlagen brauche ich, wenn ich Interesse an einem Mietvertrag habe?
Bei der Bewerbung für eine Wohnung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Mieterselbstauskunft
- Kopie des Personalausweises (beidseitig in Farbe)
- letzten drei Verdienstnachweise
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom derzeitigen Vermieter
Welche Unterlagen brauche ich zur Beantragung eines Pachtvertrages?
Pachtanträge für nicht ausgeschriebene Grundstücke sind grundsätzlich formlos. Reichen Sie hierfür einfach einen Antrag mit ihren persönlichen Daten und den Angaben zum gewünschten Grundstück ein. Hierbei werden Gemeinde, Flur, Flurstücknummer, sowie ein Luftbild oder Lageplan benötigt.
Bei einer Bewerbung auf ein ausgeschriebenes Grundstück beachten Sie bitte die zugehörige Ausschreibung.
An wen wende ich mich zur Anmietung eines Dorfgemeinschaftshauses?
Bei Interesse an der Anmietung eines Dorfgemeinschaftshauses melden Sie sich bitte bei Herrn Lange. Dieser ist telefonisch unter 036452 785 37 oder per E-Mail unter k.lange@am-ettersberg.de erreichbar.
Kasse
Wie kann ich meine Abgaben bezahlen?
Die einfachste und für Sie bequemste Möglichkeit ist die Erteilung eines SEPA – Lastschriftmandates. Die Forderungen werden zu den jeweiligen Fälligkeiten automatisch von Ihrem Konto eingezogen. Eine weitere Möglichkeit ist die Überweisung durch Sie auf das entsprechende Gemeindekonto oder die Zahlung direkt in der Kasse der Gemeinde. Hierbei sind vorrangig Kartenzahlungen gewünscht.
Wie kann ich ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?
Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.am-ettersberg.de/wp-content/uploads/2024/03/SEPA-Lastschriftmandat_beschreibbar.pdf
Wo beantrage ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden durch die Kasse der Gemeinde Am Ettersberg ausgestellt. Setzen Sie sich diesbezüglich gerne mit Frau Seidl unter 036452/78529 oder per Mail an finanzen@am-ettersberg.de in Verbindung.
Wie lautet die Bankverbindung und wo finde ich diese?
Die Bankverbindungen können Sie jeweils dem Amtsblatt der Gemeinde Am Ettersberg (Ettersberg-Journal) entnehmen.
Gemeinde Am Ettersberg | Deutsche Kreditbank (DKB) |
IBAN | DE05 1203 0000 0000 9095 15 |
BIC | BYLADEM1001 |
Leitweg ID | 16071102-0001-44 |
Gemeinde Ballstedt | Sparkasse Mittelthüringen |
IBAN | DE43 8205 1000 0425 0000 10 |
BIC | HELADEF1WEM |
Leitweg ID | 16071005-0001-44 |
Gemeinde Ettersburg | Deutsche Kreditbank (DKB) |
IBAN | DE66 1203 0000 1020 8857 27 |
BIC | BYLADEM1001 |
Leitweg ID | 160710017-0001-11 |
Stadt Neumark | Sparkasse Mittelthüringen |
IBAN | DE 73 8205 1000 0425 0000 52 |
BIC | HELADEF1WEM |
Leitweg ID | 16071061-0001-84 |
Bauverwaltung und Liegenschaften
Können Bauanträge online gestellt werden?
Nein. Sie finden das benötigte Formular einschließlich der Erläuterungen zum Ausfüllen des Bauantrages online auf der Seite des Landratsamtes Weimarer Land.
Wer ist zuständig, wenn ich eine Frage zu Grundstücksangelegenheiten bzw. Bauanträgen habe?
Bei Fragen zu Grundstücksangelegenheiten wenden Sie sich bitte mit Ihrer Anfrage per Mail an bauverwaltung@am-ettersberg.de.
Welche Vorhaben sind verfahrensfrei?
In § 60 der Thüringer Bauordnung ist geregelt, welche Vorhaben verfahrensfrei sind. Diese finden Sie unter nachstehendem Link.
Hier ist zu beachten, dass generell Vorhaben im Außenbereich nicht verfahrensfrei sind. Bei Fragen zur Abgrenzung Innen- zum Außenbereich, senden Sie Ihre Anfrage an bauverwaltung@am-ettersberg.de
Benötige ich für einen Abriss eine Genehmigung?
Der Abriss von Gebäuden ist grundsätzlich anzuzeigen. Auch hier wird unter folgendem Link in § 60 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 die Verfahrensfreiheit erläutert.
Wo finde ich die Bekanntmachungen der Bauleitplanung?
Diese finden Sie auf unserer Homepage. LINK: https://www.am-ettersberg.de/bekanntmachungen-bauleitplanungen/